Diabetisches Fußsyndrom

Definition

Der Begriff „diabetisches Fußsyndrom“ beschreibt Veränderungen am Fuß, welche auf Schäden der Blutgefäße und oder Schäden der Nerven zurückzuführen sind. Die Formen
dieser Schädigungen können vielfältig sein. Die Schwere dieser Schäden zeigt eine gesundheitsökonomische Studie, wonach 50-70% aller, nicht durch Verletzungen bedingten Amputationen im Bereich der Füße, durch den Diabetes verursacht werden.Sind kleine Blutgefäße des Fußes geschädigt, ist eine schlechtere Versorgung des benachbarten Gewebes mit Sauerstoff die Folge.

Veränderungen der peripheren Nerven äußern sich meistens in einer sensorischen und einer motorischen Komponente. Die sensorische Störung führt zu Wahrnehmungsstörungen im Bereich der Füße. Mechanische Druckbelastungen werden nicht als schmerzhaft empfunden. Die Schädigung der motorischen Nervenbahnen hat eine Veränderung der muskulären Führung der Fußgelenke zur Folge. Fußfehlstellungen und veränderte Bewegungsabläufe können zu Schädigungen des Knorpels und des Knochens führen.

Bei der Entwicklung eines diabetischen Fußes werden zwei grundsätzlich unterschiedliche Formen unterschieden. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, weil die Behandlung gegensätzliche Elemente enthält.
1.  Beim neuropatisch-infizierte Fuß, der bis zu 70 Prozent aller Fälle des diabetischen    Fußes ausmacht, sind die peripheren Nerven aufgrund jahrelanger Mangelversorgung
    geschädigt.
2. Der ischämisch-gangränose Fuß   entsteht infolge peripherer arterieller Durchblutungsstörungen, die ein Absterben ganzer Gewebebezirke hervorrufen können.   Das Vorkommen liegt bei 20 bis 30 Prozent aller Fälle des diabetischen Fußes.

Diagnostik
Mischformen sind besonders schwer zu diagnostizieren. Besonders kompliziert bei der Diagnosestellung und Therapie ist eine Kombination dieser beiden Erscheinungsformen
aus Neuropathie und Durchblutungsstörungen. Das ist immerhin bei 20 bis 30 Prozent aller diabetischen Füße der Fall. Die weitere Behandlung wird hier durch das Ausmaß
der Durchblutungsstörung bestimmt.

Bei Vorliegen einer arteriellen Durchblutungsstörung entscheidet das Ergebnis der
angiologischen Diagnostik über die Notwendigkeit einer Amputation bzw. über die
Amputationshöhe. Kann eine arterielle Minderdurchblutung sicher ausgeschlossen
werden, entscheidet der lokale Befund. Ein bis in die Peripherie der Extremität kräftig
tastbarer Puls schließt eine für die Entscheidung zur Amputation relevante
Durchblutungsstörung aus. Vor einer Amputation sollte in jedem Fall die Durchblutung
mittels nicht-invasiver objektiver Verfahren dokumentiert werden.

Durch die dopplersonographische Verschlußdruckbestimmung der Knöchelarterien
kann das Ausmaß der Durchblutungsstörung im Ruhestand festgestellt werden.
Insbesondere bei Vorliegen eines Diabetes mellitus ist die Methode jedoch nur
eingeschränkt verwendbar (Mediasklerose). Dopplersonographisch normale oder
übernormale Druckwerte sind nicht beweisend für das Fehlen einer arteriellen
Durchblutungsstörung.

Durch die Angiographie ist ebenfalls ein sicherer Ausschluß einer arteriellen
Durchblutungsstörung möglich. Ihren Stellenwert hat sie jedoch in der Darstellung von
Gefäßläsionen und in der Beurteilung der Möglichkeiten der arteriellen Revaskularisation.
Bei Vorliegen einer arteriellen Minderdurchblutung und der drohenden Notwendigkeit
einer Extremitätenamputation ist sie obligat. Zur definitiven Feststellung einer nicht
rekonstruierbaren Gefäßläsion (technische Inoperabilität) ist lediglich die transarterielle
digitale Subtraktionsangiographie oder die selektive tranarterielle konventionelle
Angiographie geeignet.

Andere angiologische Untersuchungsverfahren wie Duplexsonographie,
Venenverschlußplethysmographie sowie CT-Angiographie und MR-Angiographie
können zur Diagnose und Eingrenzung einer arteriellen Verschlußkrankheit dienen.
Für die Feststellung der technischen Inoperabilität haben sie keine Bedeutung.

Komplikationen
Nach überwindung der ischaemischen Phase muss eine adaequate Behandlung der
Grunderkrankung erfolgen, um Rezidiven vorzubeugen. Diese besteht bei embolischen
Verschlüssen, insbesondere bei Vorliegen einer absoluten Arrhythmie und
Vorhofflimmern in der Antikoagulation. Auch nach Lyse bzw. Thrombektomie von
arteriellen Thrombosen ist eine solche Antikoagulation für einige Monate,
häufig auch lebenslänglich, indiziert. Zugrunde liegende organische Ursachen
( z.B. Popliteaaneurysma) müssen elektiv korrigiert werden.

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