Merkblatt
für betroffene Frauen
Die Nachsorge sollte mindestens
10 Jahre lang durchgeführt werden. Davon 5 Jahre
mit dem Hauptschwerpunkt Mamma-Nachsorge, danach im Rahmen einer jährlichen
Früherkennungsuntersuchung.
Wenn Sie wegen einer Brustkrebserkrankung operiert und eventuell auch
bestrahlt
oder mit Medikamenten behandelt worden sind, ist bei Ihnen nach Abschluß
dieser
Behandlungsperiode eine Nachsorge über einen Zeitraum von 5 Jahren
erforderlich.
Nach Ablauf dieser 5 Jahre sind weitere Kontrolluntersuchungen notwendig.
Diese
werden jedoch im Rahmen der üblichen Früherkennungs-untersuchungen
durchgeführt.
Folgende Empfehlungen sollten im Rahmen der Nachsorge beachtet werden:
1. Nützlich für
die Organisation und Dokumentation der Nachsorge ist das Führen eines
Nachsorgekalenders.
2. Achten Sie darauf, daß die von Ihrem Arzt vorgegebenen Nachsorgetermine
genau
eingehalten
werden (wenn nicht das unter Punkt 4 Gesagte zutrifft). Wenn Ihnen bei
sich
selbst etwas auffällt, machen Sie eine entsprechende Aufzeichnung
im
Nachsorgekalender.
Sie können auch Ihren Arzt bitten, die Ergebnisse der
Nachsorgeuntersuchungen
im Kalender festzuhalten, wenn Sie dies wünschen.
3. Führen Sie regelmäßig monatlich eine Selbstuntersuchung
der nicht behandelten,
der
operierten Brust und des Operationsgebietes sowie der Achselhöhlen
durch.
Ihr
Arzt zeigt Ihnen die Untersuchungstechnik.
4. Wenn bei Ihnen irgendwelche Beschwerden auftreten, wenn Sie bei
der
Selbstuntersuchung Auffälligkeiten entdecken oder wenn Sie sich sonst
irgendwie
krank
fühlen, suchen Sie Ihren Arzt baldmöglichst auf. Warten Sie
nicht bis auf den
nächsten
vorgeplanten Nachsorgetermin.
5. Wenn Sie keine Beschwerden haben, an sich selbst keine Auffälligkeiten
entdeckt
haben
und wenn auch der Arzt bei der Bewertung Ihrer persönlichen Angaben
und
seiner
eigenen Untersuchungsbefunde keinerlei Verdacht auf das Wiederauftreten
der
Brustkrebserkrankung hat, sind weitere Untersuchungen nicht erforderlich
(z.B.
Röntgen,
Ultraschall, Szintigraphie, Blutentnahmen für Laboruntersuchungen).
Die
Mammographie
wird jedoch in bestimmten Abständen regelmäßig durchgeführt.
6. Immer dann, wenn sich aus Ihren eigenen Angaben bzw. nach Einschätzung
Ihres
Arztes
irgendwelche krankhaften Veränderungen vermuten lassen, müssen
diese
genauestens
weiter abgeklärt werden. Dann können die unter Punkt 5. genannten
Untersuchungen
erforderlich sein.
7. Fragen Sie Ihren Arzt (oder lassen Sie sich von ihm an eine entsprechende
Stelle
verweisen),
welche Möglichkeiten zur Erhaltung oder Wiedererlangung Ihres
seelischen
Gleichgewichtes bzw. Ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit zur
Verfügung
stehen
(z.B. Selbsthilfegruppen,Krankengymnastik,Verschreibung von Brustprothesen,
Büstenhaltern,
Badeanzügen, Beratung über Möglichkeiten des Wiederaufbaus
einer
operierten
Brust, Nachsorgekliniken, Kuraufenthalte, Vergünstigungen nach dem
Schwerbehindertengesetz).
8. Beachten Sie einige allgemeine Regeln: Halten Sie ein normales Körpergewicht
bzw.
streben
Sie dieses an, falls Sie übergewichtig sind. Nutzen Sie bei der Ernährung
das
breite
Angebot der unterschiedlichsten Nahrungsmittel (unter Berücksichtigung
Ihres
eigenen
Geschmacks). Spezielle (z.T. kostspielige) Diäten (sog. Krebsdiäten)
bringen
Ihnen
in bezug auf Ihre Brustkrebserkrankung keinen Vorteil. Halten Sie die
Kontakte
mit
Familie, Gesellschaft und Arbeitsplatz aufrecht.
9. Gehen Sie bei der Einschätzung Ihrer eigenen Gesundheit davon
aus, daß viele
Frauen
mit Brustkrebs durch die Operation geheilt sind. Sie haben eine gute Chance,
daß
das auch bei Ihnen der Fall ist. Sollte es bei Ihnen jedoch in irgendeiner
Form zu
einem
Krankheitsrückfall kommen, bestehen spezielle Möglichkeiten
der Behandlung,
die
durch Ihren Arzt durchgeführt werden können.
| Table:
Nachsorgerichtlinien |
Monate |
| Untersuchung |
3 |
6 |
9 |
12 |
15 |
18 |
21 |
24 |
30 |
36 |
42 |
48 |
54 |
60 |
| Anamnese,ärztliche
Untersuchung |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
+ |
Abdomen-Sonographie
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+ |
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+ |
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+ |
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+ |
|
+ |
|
+ |
Röntgen-Thorax
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+ |
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+ |
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+ |
Mammographie
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+ |
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+ |
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+ |
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+ |
| CEA,
CA 15-3 |
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+ |
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+ |
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+ |
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+ |
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+ |
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+ |
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+ |
| Selbstuntersuchung
(monatlich) |
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Weitere
ausführlichere Informationen
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| Nützliche
Links |
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